Zu den alternativen Verfahren
Unser Ministerium fördert seit 2008 mit über 8 Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen, mit denen das Töten männlicher Küken überflüssig wird. Wir begrüßen dabei alle Alternativen zum Kükentöten, die tierschutzfachlich vertretbar sind, seien es Bruderhähne, Zweinutzungshühner oder Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei. Grundsätzlich können alle genannten Ansätze dazu beitrage, das Kükentöten zu beenden. Zweck der Geschlechtsbestimmung im Ei ist es, das Geschlecht von Küken aus Legelinien vor dem Schlüpfen zu bestimmen. Und die männlichen Küken gar nicht erst auszubrüten. Der Geschlechtsbestimmung im Ei ist eine schnellere Anwendung in der Breite zuzutrauen, als den Ansätzen „Zweinutzungshuhn“ und „Bruderhahn“.
Die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei
Ein Durchbruch ist dabei 2018 mit einem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei gelungen. Dieses sogenannte „endokrinologische Verfahren“ wird bereits angewandt. Eier von Legehennen, die das Verfahren durchlaufen haben, werden bereits in einigen Supermärkten verkauft. In diesem Jahr soll das Verfahren nach Einschätzung der Hersteller weiteren Brütereien zur Verfügung stehen. Hierbei werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt. Eine weitere Möglichkeit ist das spektroskopischen Verfahren. Hier werden die Eier etwa vier Tage lang bebrütet. Dann wird ein spezieller Lichtstrahl in das Ei-Innere geschickt. Das Geschlecht wird durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt. Auf Grundlage der BMEL-Förderung verfolgt das Unternehmen Agri Advanced Technologies GmbH (AAT) nach eigenen Angaben das Ziel, das spektroskopische Verfahren serienreif zu machen.
Weitere Alternativen zum Vermeiden von „Eintagsküken“
Unser Ministerium fördert neben den oben genannten auch die Forschung und Entwicklung weiterer Ansätze, wie die Haltung so genannter ‚Zweinutzungshühner‘ und die Aufzucht von Hahnenküken, um das Töten männlicher Küken zu vermeiden. Beim „Zweinutzungshuhn“-Ansatz werden die Hennen zur Eierproduktion genutzt und die Hähne gemästet. Hennen dieser Rassen legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Zudem wachsen Hähne aus Zweinutzungsrassen langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner. Unter anderem aus diesen Gründen hat sich diese Alternative am Markt noch nicht durchgesetzt. In einem von unserem Ministerium geförderten Verbundprojekt haben wir deswegen verschiedene Aspekte der Haltung von Zweinutzungshühnern gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen untersucht. Die erhobenen Daten und Ergebnisse werden derzeit verarbeitet und ausgewertet. Eine weitere mögliche Alternative ist die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien, was im Rahmen diverser Ansätze bereits praktiziert wird. Bei solchen Initiativen werden die männlichen Küken aufgezogen und gemästet, das Fleisch wird in der Regel verarbeitet. Derzeit beliefern diese Initiativen in erster Linie den ökologischen Markt. Für diese Ansätze hat unser Ministerium rund 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Stichwort: Gesetzgebung
Sobald Alternativen zum Töten der Eintagsküken flächendeckend verfügbar sind, greift automatisch das bestehende Tierschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass Tiere nicht ohne einen vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Die Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist für diesen Weg nicht erforderlich. Eine gesetzliche Regelung, die das Kükentöten explizit untersagt, müsste den Wirtschaftsbeteiligten Übergangszeiten einräumen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 hat gezeigt, dass diese Einschätzung des BMEL grundsätzlich richtig ist: • Das Töten männlicher Eintagsküken beruht nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. • Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass eine sofortige Beendigung des Kükentötens von den Brütereien nicht verlangt werden könne. • Es hieß im Urteil aber auch, dass das Kükentöten nicht mehr zulässig ist, sobald den Brütereien Alternativen zur Verfügung stehen. Unser Ministerium geht davon aus, dass ein flächendeckender Ausstieg aus dem Kükentöten bis Ende 2021 unter Nutzung aller alternativen Verfahren und Ansätze gelingen kann.“ eine Sprecherin des Ministeriums (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtwirtschaft)