Klöckner will Ausstieg aus Kükentöten bis 2021 – nun auch per Gesetz

Klöckner will Ausstieg aus Kükentöten bis 2021 – nun auch per Gesetz

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. wandte sich kürzlich per E-Mail an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und schlug einen freiwilligen Ausstieg aus dem Kükenschreddern bis Mitte 2023 vor. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2019 entschieden, dass diese Praxis nur so lange fortgeführt werden darf, bis es Alternativen gibt.

Den nun durch die Geflügelwirtschaft erwünschten Aufschub lehnt Klöckner ab. Es bleibt dabei, dass Deutschland bis Ende 2021 aus dem Kükentöten aussteigen soll. Ein Gesetz hierzu ist bereits in Bearbeitung. Da die mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht verlangten Alternativen vorliegen, rechnet Klöckner nicht mit juristischer Gegenwehr gegen ein solches Gesetz.

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland, 13.07.2020

https://www.rnd.de/politik/deutsche-geflugelwirtschaft-klockner-will-kukentoten-bis-2021-beenden-HDNGCMYDI2HTO2WE26X4ZT36II.html

Bildquelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

https://www.bmel.de/SharedDocs/Bilderstrecken/DE/PortraitBundesministerin.html;jsessionid=99B507366B208FC8CD126A560FBC2F68.internet2831

Jahrestag des Urteils zum Kükentöten – weiterhin kein Ende in Sicht

Jahrestag des Urteils zum Kükentöten – weiterhin kein Ende in Sicht

Am 13. Juni 2020 ist nun ein Jahr vergangen, seitdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zum systematischen Töten männlicher Küken gesprochen hat. Laut diesem ist das Töten der männlichen Geschwister der Legehennen nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Der Tierschutzbund Deutschland e. V. nimmt den Jahrestag zum Anlass, um darauf aufmerksam zu machen, dass sich in der Thematik Kükentöten allerdings bis heute nichts bewegt hat.

Die gängige Praxis in der konventionellen Hühnerhaltung, die männlichen Küken wenige Stunden nach dem Schlupf zu vergasen und anschließend für die Tierfutterherstellung zu schreddern, sollte laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur so lange erlaubt bleiben, bis die Branche alternative Früherkennungsmethoden zur Bestimmung des Geschlechts im Ei entwickelt hat. „Die Branche hatte immer wieder bekräftigt, dass man bereits an Alternativmethoden arbeite, um das Töten zu beenden und konnte das Gericht so offenbar einlullen. Ein Jahr nach dem Urteil aber wird deutlich, dass die Richter sich verkalkuliert und blind auf die Zusicherung einer Branche vertraut haben, die bis heute keine marktreifen und tierschutzgerechten Alternativmethoden zum Kükentöten vorzuweisen hat“, moniert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e. V..

Einerseits sind die Methoden, die in der Zwischenzeit weiterentwickelt wurden, noch weit von einer Marktreife entfernt. Andererseits ist laut Experten die frühe Geschlechtsbestimmung im Ei generell der falsche Weg, das Kükentöten zu beenden. Der Ursprung der gesamten Problematik liegt in der starken Spezialisierung der Hühnerzucht. Um dieser entgegen zu wirken, muss der Fokus vielmehr auf die Aufzucht der Bruderhähne sowie langfristig auf eine Züchtung eines Zweinutzungshuhnes gesetzt werden.

Statt die Zeit, die seit dem Urteil vergangen ist, mit der Weiterentwicklung der Geschlechtsbestimmung zu verschwenden, wäre eine Fokussierung auf die tatsächlich mit dem Tierschutz vereinbaren Methoden deutlich sinnvoller gewesen. Diese Zeit ist nun bereits verloren. „Ein für Ende 2021 geplanter Ausstieg aus dem Kükentöten ist somit jetzt schon hinfällig“, so Thomas Schröder.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund, 10.06.2020

https://www.tierschutzbund.de/news-storage/landwirtschaft/100620-urteil-zum-kuekentoeten-jaehrt-sich-kein-ende-des-toetens-in-sicht/

Bruderhahn Initiative Deutschland e. V.

Bruderhahn Initiative Deutschland e. V.

– Bruderhahn Initiative Deutschland e. V.

1. Wie stellt sich die aktuelle rechtliche Situation hinsichtlich des Kükentötens dar und wie beurteilen Sie diese?

Nach dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2019 (BVerwG 3 C 28.16) dürfen weiterhin männliche Küken getötet werden, nur weil sie keine Eier legen und schlecht Fleisch ansetzen. Zwar stellt das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichem Interesse der Brutbetriebe auf Grundlage des Tierschutzgesetzes keinen „vernünftigen Grund“ mehr dar, jedoch zieht das Bundesverwaltungsgericht nicht den letzten, weitreichenden aber konsequenter Weise notwendigen Schluss aus seiner Argumentation und verbietet das Kükentöten ganz.

Einen „vernünftigen Grund“ sieht das Gericht jetzt in der Vermeidung einer doppelten Umstellung der Brütereien: „zunächst, um mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten oder ihren Betrieb auf das Ausbrüten von Eiern aus verbesserten Zweinutzungslinien umzustellen“ (PM des BVerwG Nr. 47/2019 vom 13.6.2019). Damit erkennt das BVerwG indirekt doch wirtschaftliche Aspekte an.

Besonders enttäuschend ist diese Entscheidung, weil das Gericht in seiner Abwägung herausarbeitet, dass im Grunde bereits die Nutzung von Legehennenrassen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, da dem Leben der männlichen Küken jeder Eigenwert abgesprochen wird und ihre „Nutzlosigkeit“ von vornherein feststeht. Dies ist eine Aussage, die uns und besonders die ÖTZ in ihrer Arbeit bestätigt.

Statt das Töten der männlichen Küken weiterhin zu rechtfertigen, wäre die aus unserer Sicht konsequente Schlussfolgerung, dass weder eine Methode wie die Geschlechtsbestimmung im Ei, die weiterhin das Aussortieren der männlichen Küken zum Ziel hat, eine Lösung darstellt, noch ein Fortfahren mit der Praxis des Kükentötens gebilligt werden kann. Echte Alternativen sind vielmehr die oben genannten: übergangsweise Bruderhahnaufzucht und auf lange Sicht die Umstellung auf Zweinutzungsrassen.

2. Wie bewerten Sie die verschiedenen Verfahren zur Früherkennung des Kükengeschlechts? Stellen diese Verfahren – sobald sie marktreif sind – eine Alternative zur Bruderhahnaufzucht für Sie da?

Wissenschaftlich ist nachgewiesen, dass spätestens am 7. Bruttag bei einem Hühner-Embryo ein Schmerzempfinden nachweisbar ist. Fotos belegen, dass der Embryo bereits als Küken zu erkennen ist. Diese Praxis bedeutet also keine Vermeidung des Kükentötens, sondern ist ebenfalls als Töten des Kükens zu sehen – lediglich zu einem früheren Zeitpunkt.

Offen bleibt an der Stelle auch wie die aussortierten angebrüteten Eier fachgerecht vernichtet werden sollen und was mit der „Masse“ anschließend passieren soll. Das ist ethisch und moralisch aus unserer Sicht definitiv nicht tragbar und mit den Leitbildern der Branche nicht vereinbar. Die BID lehnt deshalb die Selektionsmethoden ab!

Hinzu kommen weitere relevante Gesichtspunkte:

Die In-Ovo-Methode ändert nichts an den bestehenden Monopol-Strukturen, die es in der Geflügelzüchtung weltweit gibt. Im Gegenteil, die Geschlechtsbestimmung im Ei würde bestehende Strukturen noch mehr festigen, die ökologischen Geflügelhalter und Brütereien würden in weitere Abhängigkeiten der Agrarindustrie geraten. Zur Verdeutlichung: Nahezu 100 Prozent der im Öko-Landbau eingesetzten Hennen stammen aus dem Hause der großen Zuchtfirmen. Erst seit den Zuchtbestrebungen der ökologischen Geflügelzucht, der ÖTZ, wird dem etwas entgegen gesetzt.

3. Was sind aus Ihrer Sicht die Vorteile der Bruderhahn-Aufzucht oder der Haltung von Zweitnutzungshühnern im Vergleich zu den Verfahren zur Früherkennung des Kükengeschlechts?

Die Bruderhahn Initiative hat sich in 2012 gegründet, um dem nutzlosen Töten der männlichen Küken nach dem Schlüpfen ein Ende zu bereiten. Jedoch war von Anfang an klar: Das ist eine Übergangslösung bis die ökologische Geflügelzucht das Öko-Huhn von morgen entwickelt hat, das sogenannte Zweinutzungshuhn, bei dem die Henne genügend Eier legt und sich der Hahn dazu gut mästen lässt. Mit Unterstützung der BID gründeten die Anbauverbände Bioland und Demeter in 2015 die Ökologische Tierzucht gGmbH (ÖTZ).

Die Züchtung von Zweinutzungshühnern muss nun weiter voran gehen, erste Erfolge mit den Zweinutzungsgenetiken der ÖTZ „Cream“ und „Coffee“ sind vorzeigbar. Diese Hennen sind keine Turbo-Eierlegerinnen, etwa 20 Prozent weniger als die übliche Legeleistung ist zu erwarten. Doch die Tests in der Praxis laufen gut. Öko-Geflügelhalter sind aufgefordert sich an den Erprobungen der Hennen und Hähne zu beteiligen.

Konsumenten von Premium-Bioprodukten wird so zukünftig eine ganzheitliche Alternative angeboten werden können, allerdings sicher nicht zu den bislang üblichen Preisen für Bio-Eier. Es wird zukünftig an der Ladenkasse entschieden werden, ob einem das Tierwohl und die Unabhängigkeit von Agrarkonzernen wirklich ein paar Cent pro Ei mehr wert ist.

4. Wie viel Prozent der männlichen Küken werden aktuell im Rahmen Ihres Konzepts zu Bruderhähnen aufgezogen? An welchen Standards orientieren Sie sich bei der Aufzucht der männlichen Küken?

Pro Legehenne darf ein männliches Küken mit aufwachsen, das heißt, es werden 100% der männlichen Küken aufgezogen. Die Aufzuchtbetriebe der Bruderhahn Initiative Deutschland sind alle entweder Demeter- oder Bioland-zertifiziert, müssen also die jeweiligen Standards dieser Bio-Verbände einhalten. Die Küken stammen soweit wie möglich grundsätzlich von einer ökologischen Elterntierherde ab. Die Aufzuchtdauer beträgt mindestens 14 Wochen, geht aber bei einigen BID-Betrieben darüber hinaus bis zu 20 Wochen.

Haushuhn

Haushuhn

Das heutige Haushuhn (Lat.: Gallus gallus domesticus) stammt vom südostasiatischen Bankivahuhn ab und gehört zur Familie der Fasanenartigen (Lat.: Phasianidae). Hühner zählen aus landwirtschaftlicher Sicht zum Geflügel. Das Weibchen heißt Henne und das männliche Haushuhn nennt man Hahn oder Gockel, den kastrierten Hahn Kapaun. Führt eine Henne Jungtiere (Küken), so nennt man sie Glucke.

Der durchschnittliche tägliche Bestand weltweit wird auf mehr als 20 Milliarden Tiere geschätzt. Somit kommen drei Hühner auf jeden Menschen. Das Haushuhn ist damit das häufigste Haustier des Menschen. Die jährliche Schlachtmenge liegt bei 45 Milliarden Hühnern, was darauf zurückzuführen ist, dass Hühner in nur wenigen Wochen ihr Schlachtgewicht erreichen. In den vielen Jahren, in denen Hühner schon als Haustiere gehalten werden, sind viele unterschiedliche Hühnerrassen entstanden. Über 180 Rassen und Farbenschläge werden im europäischen Rassegeflügelstandard beschrieben. Vor allem Hybridhühner (Hybridzucht verschiedener reinerbiger Inzuchtlinien), welche sich nicht zur Weiterzucht eignen, werden in der industriellen Landwirtschaft genutzt. Weltweit gibt es nur vier Konzerne, die die gängigsten Lege- und Masthybriden züchten und vermarkten.

Geschichte des Huhns

Geschichte des Huhns

Molekularbiologische Untersuchungen deuten darauf hin, dass das Haushuhn (G. g. domesticus) aus dem in Südostasien verbreiteten Burma-Bankivahuhn (G. g. gallus) entstanden ist. Die Domestizierungsgeschichte des Haushuhns ist jedoch schwieriger als die von größeren Haustieren wie Schafen oder Rindern nachzuvollziehen. Hühnerknochen bleiben seltener erhalten als die großer Säuger, sie geraten eher als diese in andere archäologische Schichten und gefundene Knochen sind schwierig zu interpretieren, da sowohl die Wildform des Haushuhns als auch Frankoline sehr ähnliche Knochen haben. Bis in das letzte Viertel des 20. Jahrhunderts machten sich die meisten Archäologen bei Ausgrabungen nicht die Mühe, diese Knochen aufzubewahren, da man davon ausging, dass sie keine wesentlichen Erkenntnisse liefern würden. Diese Einschätzung hat sich geändert, weil sich die Überzeugung durchgesetzt hat, dass Hühnerknochen wichtige Schlüssel liefern können über Ernährung, soziale Struktur, Handelsrouten und den Zustand der Umwelt