Annalina Behrens

Annalina Behrens

– Mitinitiatorin des haehnlein-Konzepts –

Wie stellt sich die aktuelle politische Situation dar und wie beurteilen Sie diese?

Es ist schön zu sehen, dass Bewegung und noch mehr Aufmerksamkeit in das Thema kommt. Das begrüßen wir. Wir würden uns aber eine ganzheitliche Lösungssuche wünschen, in dem das bisherige Best Practice Beispiel der Bruderhahnenaufzucht auch betrachtet wird.

Wie bewerten Sie die verschiedenen Verfahren zur Früherkennung des Kükengeschlechts?

Es ist gut das geforscht wird! Alle drei, mir bekannte, Verfahren haben bisher jedoch noch mindestens einen Haken: das Verfahren am 3. Tag ist von der Marktreif noch sehr weit entfernt. Das Verfahren am 9. und 14 Tag ist zu spät, da die Embryonen zur diesem Zeitpunkt bereit ein Schmerzempfinden haben. Das Verfahren am 14. Tag funktioniert zudem über die Farbe der Federn. Dies geht aber nur bei Braunlegern, da hier die Hennen braune Federn und Hähne weiße Federn haben. Diesen Unterschied gibt es bei Weißlegern leider nicht, da hier Hahn und Henne weiß sind und somit keine Farbunterschiede sichtbar sind. Da gut die Hälfte der konventionellen Legehennen in Deutschland Weißleger sind, fällt dieses Verfahren für sie raus.

Stellen diese Verfahren – sobald sie marktreif sind – eine Alternative zur Bruderhahn-Aufzucht für Sie da?

Für die konventionellen Legehennenhalter wird die Früherkennung im Ei sicherlich eine gute Lösung darstellen. Über die Poltik soll die Vermeidung vom Kükentöten verpflichtend werden, so dass kurzfristig Zugzwang besteht. Je nach Verfahren fallen aber auch bei der Früherkennung noch ein paar Prozent Fehlsortierungen an, so dass auch hier noch restliche Bruderhähne aufzuziehen sein werden. Im Umkehrschluss werden aber auch immer Hennenembryos fälschlicherweise als Hähne identifiziert und getötet. Die Bio-Branche hat sich gegen das Kükentöten und für die Aufzucht der Bruderhähne entschieden. Viele Verbraucher haben inzwischen das besonders aromatische Fleisch zu schätzen gelernt und die Landwirte haben sich auf die Haltung eingestellt, so dass es derzeit keinen Grund zur Einstellung gibt.

Was sind aus Ihrer Sicht die Vorteile der Bruderhahn-Aufzucht oder der Haltung von Zweitnutzungshühnern im Vergleich zu den Verfahren zur Früherkennung des Kükengeschlechts?

Die Aufzucht der Hähne, ob nun aus einer Lege- oder einer Zweinutzungsrasse, ist der natürlichste Weg. So wurden die Hähne über Jahrhunderte sinnvoll genutzt. Man zog sie als Stubenküken oder Junghahn auf, um sie anschließend als für Suppe oder Braten verwerten zu können.

Wie viel Prozent der männlichen Küken werden aktuell im Rahmen Ihres Konzepts zu Bruderhähnen aufgezogen?

Im Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof wurde seit Oktober 2018 kein lebensfähiger Hahn mehr vergast, es wurden seitdem also alle männlichen Küken aufgezogen. Diese Praxis werden wir auch weiterhin ausführen. Inzwischen ziehen wir sogar Bruderhähne für andere Betriebe auf.

An welchen Standards orientieren Sie sich bei der Aufzucht der männlichen Küken?

Die Aufzucht der Bruderhähne orientiert sich zum Einen an den gültigen Richtlinien und Verordnungen, wie der Bio-Verordnung, der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, den Richtlinien der Bio-Initiative e.V. etc. und zum anderen an ihren Bedürfnissen. So sind die Bruderhähne wesentlich agiler als Masttiere. Sie sind so sportlich wie Legehennen und wollen Springen und Flattern, gleichzeitig sind sie aber anfangs deutlich kleiner als Legehennen, also wie Junghennen und brauchen eine „kindgerechte“ Stalleinrichtung. Daraus ergeben sich Mindestvoraussetzungen, die in der Praxis noch etwas aufgestockt werden.

Wie stehen Sie zu dem „Vorwurf“, die Aufzucht der Hähne sei Ressourcenverschwendung und nicht nachhaltig?

Die Frage ist ja zunächst einmal, was man subjektiv als größere Ressourcenverschwendung bewertet: ein gesundes Lebewesen am Tag des Schlupfes zu vergasen und zu entsorgen oder ein Tier mit potentiellen Nahrungsmitteln zu füttern, auch wenn die Futterverwertung nicht so optimal ist wie beim Turbo Masthuhn (Futterwertung sagt aus, wie viel kg Futter man für 1 kg Lebendgewicht benötigt werden). Dabei ist es so, dass unsere Bio-Bruderhähne z.B. Ackerbohne, Acker Erbse und Lupine bekommen, welche zu den Leguminosen zählen. Diese Leguminosen sind Pflanzen die Stickstoff aus der Luft filtern und diesen über die Knöllchenwurzeln im Boden speichern. Diese Bodenanreicherung mit Stickstoff ist im Bio-Ackerbau sehr wichtig, weshalb wechselnd auf jedem Acker alle 2 bis 3 Jahre Leguminosen angebaut werden, schließlich darf der Bio-Landwirt keinen Kunstdünger verwenden. Die Früchte dieser Pflanzen sind jedoch wegen ihrer Bitterstoffe nicht für den menschlichen Verzehr geeignet und gehen ins Tierfutter. Ein weiterer Aspekt ist, dass 30% des Bio-Tierfutters aus U-Getreide bestehen darf. Das ‚U‘ steht hierbei für Umstellung und bedeutet, dass nach der Umstellung eines Hofes oder auch eines einzelnen Ackers die ersten 2 Jahre zwar ökologisch gewirtschaftet wird, die Ernte aber nur einen U-Status hat. Erst im 3. Jahr ist es dann Bio und darf für Lebensmittel zum menschlichen Verzehr verwendet worden. Die Ernte aus den ersten beiden Jahren darf hingegen nur im Tierfutter verwendet werden. Auch Kleinkorn, Getreide mit zu geringen Eiweißwerten etc. kann über das Tierfutter sinnvoll genutzt werden. Insgesamt ist das Thema der Ressourcenschonung komplex und wichtig, meiner Meinung nach sollte ein Leben aber viel zählen.

 

 

Caspar von der Crone

Caspar von der Crone

– Geschäftsführer der „Bio Initiative“

1. Wie stellt sich die aktuelle politische Situation dar und wie beurteilen Sie diese?

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Töten männlicher Küken als nicht normalen Vorgang im Rahmen der Ernährungswirtschaft betrachtet und das systematische Töten als nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes dargestellt. Es muss daher nach Lösungsansätzen gesucht werden, die Möglichkeiten für das Aussetzen bieten. Deshalb hat die zuständige Ministerin, Frau Julia Klöckner die Initiative ergriffen, Wirtschaftsbeteiligte einzuladen, um nach entsprechenden Ansätzen zu suchen, und sie hat den schrittweisen Ausstieg zum 31. Dezember 2021 als Ziel gesetzt. Das entspricht auch den Vorgaben des Koalitionsvertrages, der ebenfalls einen Ausstieg zum Inhalt hat.

2. Wie bewerten Sie die verschiedenen Verfahren zur Früherkennung des Kükengeschlechts?

Es gibt derzeit unterschiedliche Verfahren der embryonalen Früherkennung. Details dazu finden Sie in dem wissenschaftlichen Gutachten, das als Anlage beigefügt ist. Am besten geeignet scheint die endokrinologische Methode (Hormonanalyse) zu sein, die am neunten Tag zeigt, ob es sich um ein männliches oder weibliches Küken handelt. Die Ramanmessung ermöglicht bereits am 3. Tag eine sehr frühe Geschlechtserkennung. Diese Methode ist allerdings noch nicht praxisreif und deshalb nicht anwendbar. Die Hyperspektalanalyse ermöglicht am 13. Tag eine Geschlechtsbestimmung, jedoch nur bei Braunlegern und ist aus meiner Sicht alles andere als zielführend. Sowohl die Hormonanalyse aber insbesondere die Hyperspektralanalyse stehen in der Kritik der Tierschutzorganisationen und können allenfalls eine befristete Übergangslösung darstellen.

3. Stellen diese Verfahren – sobald sie marktreif sind – eine Alternative zur Bruderhahnaufzucht für Sie da?

Zu den gegenwärtigen Verfahren stellt natürlich eine Bruderhahnaufzucht eine sinnvolle Alternative dar. Allerdings bedarf es einer Differenzierung zwischen konventioneller und ökologischer Haltung. Die Aufzucht von männlichen Tieren ist im Bereich der konventionellen Produktion zu teuer und auch von den gegenwärtigen Mastkapazitäten her betrachtet, kaum umsetzbar.

4. Was sind aus Ihrer Sicht die Vorteile der Bruderhahn-Aufzucht oder der Haltung von Zweitnutzungshühnern im Vergleich zu den Verfahren zur Früherkennung des Kükengeschlechts?

Die Vorteile der sogenannten Zweinutzungshühner besteht darin, dass sowohl eine Eier- als auch Fleischproduktion stattfindet. Die Nachteile sind jedoch in der mangelnden Produktivität zu betrachten. Außerdem gibt es derzeit keine ausreichenden Tierkapazitäten. Es geht auch darum, für Verbraucher preiswerte Nahrungsmittel anzubieten. Sowohl die Eier als auch das Fleisch ist produktionskostenbedingt teurer, so dass Zweinutzungstiere nach dem gegenwärtigen Stand allenfalls eine Nischenlösung darstellen.

5. Wie viel Prozent der männlichen Küken werden aktuell im Rahmen Ihres Konzepts zu Bruderhähnen aufgezogen?

Im Bereich der Bio-Initiative besteht bereits seit Anfang 2019 das gänzliche Verbot des Tötens männlicher Tiere. Sämtliche Küken müssen aufgezogen werden, und es gibt klare Vorgaben über die Aufzucht, d. h. mindestens 91 Tage Aufzucht bzw. 1,6 kg pro Tier damit eine sinnvolle Verwertung stattfindet. Eine geringere Aufzuchtdauer wird als nicht zielführend betrachtet. Die Tiere können dann kaum einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Es gibt Infos aus anderen Ländern über Qualaufzuchten, um die Kosten in Grenzen zu halten, was verwerflich ist und auf keinen Fall dem Tierschutzgedanken gerecht wird. Grundsätzlich sollte im ökologischen Bereich die Aufzucht von männlichen Küken Vorgabe sein, da es gegenüber dem konventionellen Bereich eine andere Erwartungshaltung der Verbraucher gibt. Die embryonale Früherkennung ist mit Problemen verbunden, denn neben der späten Geschlechtsbestimmung am 9. Tag gibt es eine relative hohe Quote der Nichterkennung, die inoffiziell bis zu 10 % betragen kann. Das ist schwer zu vermitteln.

6. An welchen Standards orientieren Sie sich bei der Aufzucht der männlichen Küken?

Die Standards bei der Aufzucht der männlichen Tiere sind in der neuen Ökoverordnung, die ab 2021 gilt, nur ansatzweise wiedergegeben d. h. 21 kg/Quadratmeter Nutzfläche und einen Auslauf von 1 m² pro Tier ab dem zehnten Tag. Weitere Vorgaben für die Aufzucht männlicher Tiere gibt es bisher nicht, deshalb hat die Bio-Initiative eigene Standards entwickelt.

7. Wie stehen Sie zu dem „Vorwurf“, die Aufzucht der Hähne sei Ressourcenverschwendung und nicht nachhaltig?

Ressourcenverschwendung und nicht nachhaltig sind ein völlig falscher Ansatz. Dafür gibt es viele Beispiele, wie Poulet de Bresse oder Kapaune mit 12-wöchiger Aufzucht. Im ökologischen Bereich ist zudem die Aufzucht/Mast mit langsam wachsenden Rassen Vorgabe. Das wäre dann auch Ressourcenverschwendung, denn der Futterbedarf ist wesentlich höher als bei der sog. Kurzmast im konventionellen Bereich. Letztendlich gilt das für die gesamte tierische Veredlung, insbesondere bei Rindern.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtwirtschaft

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtwirtschaft

„Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat wiederholt betont, dass die Praxis des Kükentötens weder gesellschaftlich akzeptiert, noch ethisch vertretbar ist. Mit viel Anstrengung aller Akteure könnte es gelingen, diese Praxis zu beenden. Die Ministerin hat daher der Geflügelbranche deutlich gemacht, dass ein flächendeckender Ausstieg aus dem Kükentöten schnellstmöglich umgesetzt werden muss: Das Ziel ist die Beendigung des Kükentötens bis Ende 2021. Von der Branche wurde daher eine verbindliche, stufenübergreifende Branchenvereinbarung mit einem plausiblen Ausstiegszenario eingefordert, um das Töten männlicher Küken flächendeckend bis Ende 2021 zu beenden. Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass immer mehr Beteiligte, wie z.B. Aldi bereit sind, mitzumachen. Das zeigt, dass unser Weg richtig war und ist, massiv in die Forschung zur Geschlechterkennung im Ei zu investieren, um einen flächendeckenden Ausstieg aus dem Kükentöten schnellstmöglich umzusetzen. Aldi hat vor kurzem angekündigt, bis 2022 das Töten von männlichen Küken in der Schaleneier-Produktion zu beenden. Bundesministerin Julia Klöckner hat außerdem mit ihrem französischen Amtskollegen im Herbst 2019 vereinbart, eng bei den Bemühungen um den Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken der Legerassen zusammenzuarbeiten, um den Ausstieg in beiden Ländern bis Ende 2021 umzusetzen. Zu diesem Zweck hat am 13. Januar 2020 eine gemeinsame Auftaktveranstaltung in unserem Bundesministerium stattgefunden. Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Verfahrensgebern beider Länder haben hier teilgenommen, um sich über den aktuellen Stand der Perspektiven und Ansätze für die gemeinsame Umsetzung des flächendeckenden Ausstiegs aus dem Kükentöten in Frankreich und in Deutschland auszutauschen. Vereinbart wurde dabei die Einrichtung einer deutsch- französischen Plattform, in der sich die Branchenbeteiligten zusammenfinden. In der Plattform arbeiten Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Nicht-Regierungsorganisationen beider Länder zusammen, um gemeinsam die Fortentwicklung, Marktreife bzw. Überführung in den Großmaßstab von Verfahren zur Geschlechtsbestimmungsverfahren im Brutei voranzutreiben sowie bei den weiteren Alternativen zum Kükentöten zusammenarbeiten.

Zu den alternativen Verfahren

Unser Ministerium fördert seit 2008 mit über 8 Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen, mit denen das Töten männlicher Küken überflüssig wird. Wir begrüßen dabei alle Alternativen zum Kükentöten, die tierschutzfachlich vertretbar sind, seien es Bruderhähne, Zweinutzungshühner oder Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei. Grundsätzlich können alle genannten Ansätze dazu beitrage, das Kükentöten zu beenden. Zweck der Geschlechtsbestimmung im Ei ist es, das Geschlecht von Küken aus Legelinien vor dem Schlüpfen zu bestimmen. Und die männlichen Küken gar nicht erst auszubrüten. Der Geschlechtsbestimmung im Ei ist eine schnellere Anwendung in der Breite zuzutrauen, als den Ansätzen „Zweinutzungshuhn“ und „Bruderhahn“.

Die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Ein Durchbruch ist dabei 2018 mit einem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei gelungen. Dieses sogenannte „endokrinologische Verfahren“ wird bereits angewandt. Eier von Legehennen, die das Verfahren durchlaufen haben, werden bereits in einigen Supermärkten verkauft. In diesem Jahr soll das Verfahren nach Einschätzung der Hersteller weiteren Brütereien zur Verfügung stehen. Hierbei werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt. Eine weitere Möglichkeit ist das spektroskopischen Verfahren. Hier werden die Eier etwa vier Tage lang bebrütet. Dann wird ein spezieller Lichtstrahl in das Ei-Innere geschickt. Das Geschlecht wird durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt. Auf Grundlage der BMEL-Förderung verfolgt das Unternehmen Agri Advanced Technologies GmbH (AAT) nach eigenen Angaben das Ziel, das spektroskopische Verfahren serienreif zu machen.

Weitere Alternativen zum Vermeiden von „Eintagsküken“

Unser Ministerium fördert neben den oben genannten auch die Forschung und Entwicklung weiterer Ansätze, wie die Haltung so genannter ‚Zweinutzungshühner‘ und die Aufzucht von Hahnenküken, um das Töten männlicher Küken zu vermeiden. Beim „Zweinutzungshuhn“-Ansatz werden die Hennen zur Eierproduktion genutzt und die Hähne gemästet. Hennen dieser Rassen legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Zudem wachsen Hähne aus Zweinutzungsrassen langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner. Unter anderem aus diesen Gründen hat sich diese Alternative am Markt noch nicht durchgesetzt. In einem von unserem Ministerium geförderten Verbundprojekt haben wir deswegen verschiedene Aspekte der Haltung von Zweinutzungshühnern gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen untersucht. Die erhobenen Daten und Ergebnisse werden derzeit verarbeitet und ausgewertet. Eine weitere mögliche Alternative ist die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien, was im Rahmen diverser Ansätze bereits praktiziert wird. Bei solchen Initiativen werden die männlichen Küken aufgezogen und gemästet, das Fleisch wird in der Regel verarbeitet. Derzeit beliefern diese Initiativen in erster Linie den ökologischen Markt. Für diese Ansätze hat unser Ministerium rund 2 Millionen Euro bereitgestellt.

Stichwort: Gesetzgebung

Sobald Alternativen zum Töten der Eintagsküken flächendeckend verfügbar sind, greift automatisch das bestehende Tierschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass Tiere nicht ohne einen vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Die Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist für diesen Weg nicht erforderlich. Eine gesetzliche Regelung, die das Kükentöten explizit untersagt, müsste den Wirtschaftsbeteiligten Übergangszeiten einräumen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 hat gezeigt, dass diese Einschätzung des BMEL grundsätzlich richtig ist: • Das Töten männlicher Eintagsküken beruht nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. • Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass eine sofortige Beendigung des Kükentötens von den Brütereien nicht verlangt werden könne. • Es hieß im Urteil aber auch, dass das Kükentöten nicht mehr zulässig ist, sobald den Brütereien Alternativen zur Verfügung stehen. Unser Ministerium geht davon aus, dass ein flächendeckender Ausstieg aus dem Kükentöten bis Ende 2021 unter Nutzung aller alternativen Verfahren und Ansätze gelingen kann.“ eine Sprecherin des Ministeriums (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtwirtschaft)

Zweinutzungshuhn

Zweinutzungshuhn

Mit dem Begriff Zweinutzungshuhn bezeichnet man eine Hühnerrasse, die sowohl zur Eier– als auch zur Fleischproduktion gehalten werden kann. Da zwischen beiden Eigenschaften eine negative Korrelation besteht, eignet sich ein solches Huhn für beides nur mittelmäßig und ist damit weniger effizient als die beiden Zuchtextreme (Mastlinie oder Legelinie), die heutzutage üblicherweise für die Lebensmittelgewinnung gehalten werden. Das heißt entweder legen die Hennen viele Eier (Legelinie) oder Henne und Hahn setzen schnell Fleisch an und sind damit nach kurzer Zeit schlachtreif (Mastlinie). Dieses Vorgehen macht den Hahn der Legelinie allerdings zu einem wirtschaftlichen Problem, da er keine Eier legt und gleichzeitig nur langsam Fleisch ansetzt (siehe Kükentöten).
Es gibt heutzutage nur sehr wenige Rassen, die als Zweinutzungshuhn bezeichnet werden können. Darunter Welsumer, Sundheimer, Sussex oder Les Bleues. Sie alle haben für die Zucht individuelle Vor– und Nachteile.

ZDG

ZDG

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) vertritt als berufsständische Dach– und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes– und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die Forderungen des ZDG: Aussteigen aus dem Kükentöten – und zwar so schnell wie möglich. Gleichzeitig betont der Zentralverband, dass ein sofortiger Ausstieg nicht realistisch ist und lehnt ein rein deutsches Gesetz zum Kükentöten ab. Laut Verbandspräsident Friedrich Otto-Ripke braucht es vielmehr eine europaweite Regelung, wenn man das Problem nicht lediglich ins Ausland verlagern will. Dann wäre die Konsequenz eines deutschen Gesetzes, dass nicht ein einziges Küken weniger getötet würde. Vielmehr plädiert der ZDG also für Alternativen, beruhend auf wissenschaftlichen Fakten und einer Kombination verschiedener Lösungsansätze, wie der Geschlechtsbestimmung im Ei mittels Hyperspektral– und Hormonanalyse, der Aufzucht der Bruderhähne und der Haltung von Zweinutzungshühnern. So soll es laut Ripke möglich sein, die Anzahl getöteter Hahnenküken bis 2022 um die Hälfte zu verringern.