Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“
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Tierwohl
Der Fleischkonsum in Deutschland beträgt nach der Schätzung des Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch pro Kopf rund 60 Kilogramm in einem Jahr.