Männliche Eintagsküken der Legelinie werden aufgrund ihrer vermeintlich fehlenden Wirtschaftlichkeit vielfach mithilfe von Kohlenstoffdioxid (CO2) vergast – ein Prozess, den die Gesetzgebung im Gegensatz zum inzwischen durch das Tierschutzgesetz verbotenen Kükenschreddern derzeit noch erlaubt. Das Schreddern ist heute in Deutschland nicht mehr erlaubt, da Tiere vor der Tötung betäubt werden müssen.
In einem zweistufigen Verfahren werden die Tiere daher heute zunächst mit dem Gas betäubt und anschließend mit einer höheren Dosis des selben Dioxids getötet. Nach der Prozedur werden die toten Küken dann in der Regel an Zoos und Falknereien oder an Besitzer von Reptilien abgegeben und dienen als Tierfutter.