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Freilandhaltung

Kurzübersicht über die Haltungsformen:
Kleingruppen = in Käfigen, nur im Stall
Bodenhaltung = keine Beschränkung der Gruppengröße, frei, aber nur im Stall
Freilandhaltung = max. 6.000 Tiere frei in Stall + Wintergarten + Auslauf (mind. 4 Quadratmeter)
Bio = max. 3.000 Tiere frei in Stall + Wintergarten + Auslauf (mind. 4 Quadratmeter) + weniger Tiere pro Quadratmeter + keine präventiven Antibiotika + Bio-Futter

Als Freilandhaltung bezeichnet man eine von den vier in Deutschland zugelassenen Haltungsformen von Legehennen (Kleingruppen-, Boden-, Freiland- und Bio-Haltung). Bei der Freilandhaltung stehen den Tieren sowohl ein Stall als auch ein Auslauf mit Wintergarten zur Verfügung.
Dabei gelten innerhalb des Stalls die Verordnungen, die auch bei der Bodenhaltung Anwendung finden:
– maximal neun Hennen auf einem Quadratmeter nutzbarer Stallfläche (bei mehr-etagiger Nutzung bedeutet dies maximal 18 Hennen pro Quadratmeter Bodenfläche),
– höchstens 6000 Legehennen in einer Gruppe,
– Eiablagenester,
– ausreichend Sitzstangen.

Hinzu kommt bei der Freilandhaltung dann noch ein Auslauf mit
– tagsüber uneingeschränktem Zugang,
– vier Quadratmetern pro Henne,
– ausreichend grünem Bewuchs zur Nährstoffbindung aus dem Hühnerkot und
– einem maximalen Radius von 350 Metern sowie
– Zugang zu einem Wintergarten.

Als Weiterentwicklung der Freilandhaltung gibt es in der Geflügelwirtschaft noch die mobile Freilandhaltung, bei der durch mobile Ställe ein Weiterziehen der Hennen-Gruppe auf eine frische Grünfläche möglich wird. Hierbei handelt es sich allerdings bisher um einen Nischenbereich. Wenn es sich um Eier aus mobiler Stallhaltung handelt, ist auf dem Eierkarton vermerkt.
Im ersten Quartal in 2019 kamen 30,8 % der verkauften Schaleneier aus Freilandhaltung.
Freilandeier werden mit der Ziffer 1 gekennzeichnet. (KAT)

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