Neuigkeiten

Neuigkeiten

Sie befinden sich hier:

Jahrestag des Urteils zum Kükentöten – weiterhin kein Ende in Sicht

Am 13. Juni 2020 ist nun ein Jahr vergangen, seitdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zum systematischen Töten männlicher Küken gesprochen hat. Laut diesem ist das Töten der männlichen Geschwister der Legehennen nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Der Tierschutzbund Deutschland e. V. nimmt den Jahrestag zum Anlass, um darauf aufmerksam zu machen, dass sich in der Thematik Kükentöten allerdings bis heute nichts bewegt hat.

Die gängige Praxis in der konventionellen Hühnerhaltung, die männlichen Küken wenige Stunden nach dem Schlupf zu vergasen und anschließend für die Tierfutterherstellung zu schreddern, sollte laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur so lange erlaubt bleiben, bis die Branche alternative Früherkennungsmethoden zur Bestimmung des Geschlechts im Ei entwickelt hat. „Die Branche hatte immer wieder bekräftigt, dass man bereits an Alternativmethoden arbeite, um das Töten zu beenden und konnte das Gericht so offenbar einlullen. Ein Jahr nach dem Urteil aber wird deutlich, dass die Richter sich verkalkuliert und blind auf die Zusicherung einer Branche vertraut haben, die bis heute keine marktreifen und tierschutzgerechten Alternativmethoden zum Kükentöten vorzuweisen hat“, moniert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e. V..

Einerseits sind die Methoden, die in der Zwischenzeit weiterentwickelt wurden, noch weit von einer Marktreife entfernt. Andererseits ist laut Experten die frühe Geschlechtsbestimmung im Ei generell der falsche Weg, das Kükentöten zu beenden. Der Ursprung der gesamten Problematik liegt in der starken Spezialisierung der Hühnerzucht. Um dieser entgegen zu wirken, muss der Fokus vielmehr auf die Aufzucht der Bruderhähne sowie langfristig auf eine Züchtung eines Zweinutzungshuhnes gesetzt werden.

Statt die Zeit, die seit dem Urteil vergangen ist, mit der Weiterentwicklung der Geschlechtsbestimmung zu verschwenden, wäre eine Fokussierung auf die tatsächlich mit dem Tierschutz vereinbaren Methoden deutlich sinnvoller gewesen. Diese Zeit ist nun bereits verloren. „Ein für Ende 2021 geplanter Ausstieg aus dem Kükentöten ist somit jetzt schon hinfällig“, so Thomas Schröder.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund, 10.06.2020

https://www.tierschutzbund.de/news-storage/landwirtschaft/100620-urteil-zum-kuekentoeten-jaehrt-sich-kein-ende-des-toetens-in-sicht/

Zufällige Artikel