Die Tierschutz-Nutztierverordnung bestimmt jeweils die Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren – darunter auch Legehennen und Masthühner – und wurde von der Europäischen Union erstmals im Jahr 2001 erlassen. Seitdem wurde sie mehrfach abgeändert. Die letzte Änderung ist am 22. April 2016 in Kraft getreten.
In den Anforderungen sind beispielsweise die Fütterungsvorrichtungen geregelt, die in ausreichenden Mengen vorhanden und für alle Tiere gleichermaßen zugänglich sein müssen. Außerdem geregelt ist die Bodenstruktur, die den Hühnern einen festen Stand bieten muss. Neu zugelassene Haltungseinrichtungen müssen so ausgestaltet sein, dass alle Hennen artgemäß fressen, trinken, ruhen, sandbaden sowie zur Eiablage einen gesonderten Nestbereich aufsuchen können. Dieser muss eine Mindesthöhe von 2 Metern und eine Fläche von mindestens 2 x 1,5 Metern haben und sollte zusätzlich mit Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein. Die nutzbare Fläche pro Huhn muss mindestens 1.100 Quadratzentimeter betragen. Anlagen mit weniger Fläche pro Huhn werden nicht neu zugelassen. Außerdem festgelegt sind Lichteinflüsse und Lichtintensität. Beide Kriterien müssen sich am natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus orientierten und mindestens eine sechsstündige ununterbrochene Dunkelperiode gewährleisten.
Weiterhin ist der Halter dazu verpflichtet, zweimal täglich das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand der Hühner zu kontrollieren. Wird festgestellt, dass es einem Tier gesundheitlich schlecht geht, muss es angemessen behandelt oder unverzüglich getötet werden, damit ihm weiteres Leid erspart bleibt.
Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Halters, über das Erzeugungsverfahren und über Stall und Ausstattung Buch zu führen. Dazu gehören zum Beispiel Aufzeichnungen zum Grundriss, zur Fläche, zum Bodentyp, zum Lüftungssystem, zum Fütterungssystem, sowie zur Alarmanlage und zu weiteren Sicherheitssystemen. All das ist auf dem neuesten Stand zu halten. Außerdem müssen die Anzahl und das Datum der eingestallten Hühner dokumentiert werden sowie die Bezeichnung der Rasse und die Daten, an denen sie die Stallungen wieder verlassen.