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Tierschutzgesetz

Der Tierschutz unterliegt in Deutschland seit dem Jahr 1972 einem Bundesgesetz und wurde 2002 in das Grundgesetz aufgenommen. Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Das Gesetz umfasst dabei die wesentlichen Vorschriften zur Haltung und Tötung (Schlachtung) von Tieren, zu Eingriffen und Versuchen an Tieren sowie zahlreiche Vorschriften zur (Auf-)zucht und zum Handel von Tieren. Verfassungsrechtlich liegt dem Tierschutzgesetz das Staatsziel des Tierschutzes zugrunde.

Auch nach der vergangenen Novellierung des Tierschutzgesetzes wird dieses allerdings von Tierschützern und Tierrechtlern kritisiert. Ihrer Meinung nach gibt es weiterhin keinen „vernünftigen Grund“ für das Zufügen von Schmerzen oder gar das Töten von Tieren. Die Frage, ob wirtschaftliche Interessen einen „vernünftigen Grund“ für das Töten von jährlich mehr als 40 Millionen männlichen Küken in Deutschland darstellen, beschäftigt derzeit Medien, Politik und Justiz.

Siehe auch
Bundesverwaltungsgericht

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