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Veränderungen in der Nutztierhaltung von Geflügel

Die Tierhaltung bleibt auch im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung an betriebseigene Flächen gebunden. Zudem werde weiter auf Platz im Stall, Auslauf und Biofutter gesetzt. Dies erklärte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in Berlin anlässlich der im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung des Durchführungsrechtsaktes mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln. Wie auch die Basisverordnung tritt diese am 1. Januar 2021 in Kraft.

Im Rahmen der Geflügelhaltung hat es einige Veränderungen gegeben. So ist in Zukunft der bisherige Außenklimabereich bei Geflügelställen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Stallfläche anrechenbar. Außerdem legt das neue EU-Ökorecht auch erstmals die Zahl der Volieren in Geflügelställen. So sind künftig bei Legehennen maximal bis zu zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich.

Weiterhin gibt es nun konkrete Vorgaben für die Größe und Gestaltung von Stallflächen sowie für die Ausläufe von Junghennen, Bruderhähnen und Elterntieren. Denn bereits im Basisrecht wurde festgelegt wurde, dass Jung- und Elterntiere verpflichtend Auslauf erhalten müssen. Für Bruderhähne ist nun ein Auslauf von offenbar nur einem Quadratmeter pro Tier vorgesehen. Die Mindestfläche für Masthähnchen soll laut Informationen des BÖLW dagegen bei vier Quadratmetern liegen. Einheitliche Vorgaben für Bruderhähne und Masthähnchen wären nach Ansicht der ökologischen Lebensmittelwirtschaft allerdings angemessener.

Auch die Auslaufdistanzen für Geflügel wurden mit dem neuen EU-Ökorecht geregelt. Wie für die deutschen Betriebe bereits üblich, soll die maximal erlaubte Auslaufdistanz für Legehennen 350 Meter betragen. Ebenfalls neue Vorgaben gibt es zur Abtrennung von Stallabteilen. Für Mastgeflügel – außer für Hähnchen – gelten zukünftig feste Trennungen. Bei allen anderen Hühnern müssen feste oder halboffene Trennungen installiert werden. Wandöffnungen zwischen Stall und Veranda oder dem neu definierten anrechenbaren Stallbereich müssen zudem halb so groß sein wie die Öffnungen zum Grünauslauf. Das Angebot an Sitzstangen und erhöhte Ebenen ist außerdem zu vergrößern.

Quelle: top agrar, 14.04.2020

https://www.topagrar.com/oekolandbau/news/Oekologische-nutztierhaltung-bleibt-flaechengebunden-12031741.html

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